Garantie
Zahnexperten Dübendorf bietet auf alle Zahnersätze und konservierende Behandlungen eine Garantie. Die Garantie ist unter normalen Gebrauchsbedingungen gültig und beträgt mindestens 12 Monate. Bei Zahnersätzen oder Behandlungen auf der die Gewehrleistung mehr als 12 Monate beträgt ist eines der wichtigsten Garantiebedingungen eine Jahreskontrolle, durchgeführt von Zahnexperten Dübendorf. Auf alle Zahnersätze und konservierende Behandlungen erhalten Sie eine sogenannte Praxisgarantie – das heisst, dass für diese Leistungen Zahnexperten Dübendorf direkt haftet und die Korrektur oder Reparatur selbst, unentgeltlich durchführt.
Praxisgarantie konservierende Behandlungen / Zahnersätze | |
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E-Max / Zirkonium Kronen, Brücken | 3 Jahre |
VMK Metallkeramik Kronen, Brücken | 3 Jahre |
Keramikschalen, Veneers | 1 Jahr |
Overdentures, Stegprothesen | 2 Jahre |
Voll- und Teilprothesen (herausnehmbar) | 1 Jahr |
Zahnfüllungen, Inlays, Onlays | 1 Jahr |
Bei Implantaten erhalten Sie zusätzlich eine Herstellergarantie, welches hauptsächlich Verarbeitungs- und Materialfehler deckt. Manche Implantate bieten wir mit einer Lebenslangen Herstellergarantie und einheitlich 3 Jahre Praxisgarantie an, was in den ersten 3 Jahren die Behandlungskosten und den Implantatgetragenen Zahnersatz deckt.
Herstellergarantie Implantate | |
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Straumann – SLA Active Implantat | lebenslange Garantie |
Alpha Bio Implantat | 5 Jahre / lebenslange Garantie |
Nobel/Ankylos Implantat | lebenslange Garantie |
Damit Ihre Garantie gültig bleibt, sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
- Teilnahme an einer Jährlichen Kontrolle
- Die Mundhygiene darf nicht vernachlässigt werden
- Dentalhygienische Behandlung mindestens alle 12 Monate
- Zahnersätze, wie Teil- und Vollprothesen müssen ordnungsgemäss benutzt und regelmässig gereinigt werden
Die Garantie kann eingeschränkt werden, falls
- individuelle Anweisungen unseres Zahnarztes nicht befolgt wurden
- die Garantiebedingungen nicht befolgt wurden
- eine allgemeine Krankheit vorliegt, wodurch der Zahnersatz beschädigt wird
- in kurzer Zeit bedeutende Körpergewichtzunahme oder Abnahme erfolgt
- Natürlicher Zahnfleischrückgang oder Knochenabbau erfolgt
- der Schaden durch einen Unfall entsteht (z.B. Autounfall oder Sportunfall)
- der Schaden auf eine vom Zahnersatz unabhängigen Krankheit zurückzuführen ist
- der Schaden durch übermässiges Alkoholkonsum, Drogenkonsum oder Rauchen entsteht
- die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt wurden